Erfolgreiche Zusammenarbeit von Personalkommission und Gewerkschaft

Beispielhafte Zusammenarbeit

Ein Personenunfall ist für das betroffene Personal sehr belastend. Das Bahnunternehmen muss seine Leute unterstützen.

Die Sonnenseite des Berufs – Personenunfälle sind eine Belastung.

Allen Anstrengungen zum Trotz lassen sich Personenunfälle bei der Bahn nicht vollständig eliminieren. Während die Passagiere des betroffenen Zuges oft vom Unfall gar nichts mitbekommen und lediglich von den entstehenden Verspätungen und Zugausfällen betroffen sind, geht ein solcher Personenunfall dem Personal auf dem Zug «an die Nieren». Das leuchtet wohl allen ein. Und zwar ist nicht nur das Lokpersonal von den psychischen Auswirkungen betroffen, sondern auch das Zugpersonal, das die ersten Abklärungen über die Unfallursache vornehmen muss und deshalb of das Unfallopfer sehen muss. Nicht weiter erstaunlich, wenn die betroffenen Kolleg/innen einige Tage krankheitsbedingt fehlen.

Was aber die Folgen dieser Krankheitstage angeht, gab es seit einigen Jahren eine stossende Ungleichbehandlung: Dem Lokpersonal werden nämlich bis zu drei Krankheitstage infolge eines Personenunfalls nicht für die Kürzung der Ruhe- und Ausgleichstage sowie Ferien (gemäss Artikel 77 GAV SBB) angerechnet. Dies wurde an einer KooGAV-Sitzung im August 2013 so entschieden. Das Zugpersonal dagegen, das von Personenunfällen wie dargelegt gleichermassen betroffen ist, konnte von dieser Regelung bisher nicht profitieren. Der UV ZPV wollte diese Ungleichbehandlung beseitigen, die Delegiertenversammlung machte einen entsprechenden Antrag bei der PeKo VM. Doch «von weit oben» wurde die geplante Umsetzung letztes Jahr gestoppt, wie sich Thomas Walther, Präsident der PeKo, erinnert: Das betreffe den GAV, da sei weder die PeKo noch VM zuständig.

Gewerkschaft fand den Ausweg aus der Sackgasse

Deshalb wandte sich Walther an Jürg Hurni, den für das Dossier zuständigen SEV-Gewerkschaftssekretär. Dieser wandte sich brieflich an die Leitung Human Resources Konzern. Diese Eskalation zeitigte den erwünschten Erfolg: In der KooGAV im letzten August wurde dem von Hurni eingereichten Antrag stattgegeben, und vor wenigen Wochen wurde die entsprechende Regelung nun von der GL VM genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.

«Es braucht beide Seiten und ein gutes Zusammenspiel»

Sowohl für Jürg Hurni wie für Thomas Walther handelt es sich um eine mustergültige Zusammenarbeit: «Es waren verschiedene Stellen involviert. Wenn man am einen Ort nicht mehr weiter kam, wurde das Geschäft an die andere Stelle abgegeben. Deshalb braucht es beide Seiten und ein gutes Zusammenspiel der verschiedenen Möglichkeiten und Zugänge», so bilanziert Walther, «Man muss einander unterstützen, alternative Wege sehen und nutzen.»

pan.

Kommentare

  • Marcel Hunold

    Marcel Hunold 14/06/2017 22:56:28

    Naja, besonders gut geht´s mir als ZVL bei sowas auch nicht...