Zeiterfassung bei SBB Infra Instandhaltung: ein Chaos – der Kampf geht weiter

Systematisch falsch gerechnet

Anfang 2015 gelangte man bei Infra Instandhaltung in einen Strudel von Problemen und Fehlern bei der Zeiterfassung. Nachdem die grössten System-Probleme wohl behoben sind, streitet sich der SEV mit den SBB weiter um die Berechnung von Zeitzuschlägen für Pikettfeinsätze.

Ein Monteur von Infra IH arbeitet an einem Weichenmotor

Schon 2012 wollte die SBB den Zeitzuschlag mit dem Kürzel Ü2 bei Infrastruktur Instandhaltung (I-IH) liquidieren. Dieser kommt zum Zug, wenn durch Piketteinsätze sehr lange Dienstschichten geleistet werden müssen.

Der SEV konnte dies stoppen, die SBB mussten rückwirkend wieder die alte Berechnung einführen. Trotz grossem Druck der SBB gelang es dem SEV, die bestehende Regelung Ü2 in GAV und BAR unverändert zu belassen. Anfang 2015 begann bei I-IH das grosse Chaos der Zeiterfassung. Das ganze Jahr 2015 brachte eine Welle von Korrekturen und Korrekturen der Korrekturen.

Streichungen und Kürzungen

In diesem Chaos musste der SEV auch feststellen, dass SBB Infrastruktur den Zeitzuschlag Ü2 neu so berechnete, dass er erheblich gekürzt wurde. Nicht nur strich man praktisch die ganzen Zeitzuschläge, nein, den Mitarbeitenden wurden die bereits gutgeschriebenen Guthaben rückwirkend für das ganze Jahr 2014 weggerechnet, und dies ohne Mitteilung an die Betroffenen.

Nach den letzten Besprechungen und Verhandlungen mit den SBB lässt sich feststellen, dass die SBB inzwischen anerkennt, dass Ü2 angerechnet werden kann, wenn die Arbeit durchgehend erfolgt und nur die Auftragsnummer ändert. Das neue Problem dabei: Die Systeme der SBB sind nicht fähig, dies abzubilden. Die «Lösung»: Alle Mitarbeitenden mit solchen Fällen müssen die gutzuschreibende Zeit selber melden. Da die SBB auch diese Fälle seit Anfang 2014 einseitig gestrichen hat, müssen die betroffenen Mitarbeitenden also auf zwei Jahre zurück schauen, ob sie solche Fälle aufweisen, und Meldung machen. Ein riesiger Aufwand, aber nur so kommt man zu seiner Zeit. Der SEV empfiehlt den Mitarbeitenden: alle Zeitabrechnungen jeweils sofort prüfen, Ü2-Gutschriften sofort verlangen. Am besten macht man sich einen Ausdruck des Zeitblattes.

Keine Einigung im Grundsatz

An die Adresse der SBB-Chefs hält der SEV fest: Die Überzeitgutschriften müssen endlich BAR-konform vorgenommen werden Es muss besser und früher kommuniziert und informiert werden. Die Schulung in diesen Fragen muss auf allen Ebenen verbessert werden. Und einen Zeitklau darf es nicht geben; wo er passiert ist, muss er sofort rückgängig gemacht werden!

Für den SEV ist und bleibt die Neuauslegung der bestehenden Regelungen durch die SBB falsch. Zurzeit wird über die weiteren Schritte beraten, um den Mitarbeitenden zu ihren korrekten Zeitgutschriften zu verhelfen.

pan./pmo/uhu

Wir alle kennen die Durchsage: «Infolge einer Stellwerkstörung …» – manchmal ist es auch eine Fahrleitungsstörung oder ein anderes Malheur des bestausgelasteten Eisenbahnsystems der Welt, das die Fahrgäste warten lässt. Für die Spezialisten von I-IH bedeutet das jeweils, dass sie sofort ausrücken und den Schaden beheben müssen – auch wenn sie schon eine volle Arbeitsschicht hinter sich haben. Selbstverständlich muss diese zusätzlich geleistete Arbeitszeit erfasst und vergütet werden, je nach Umständen auch mit einem Zuschlag.