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Altersrenten: geschlechtsspezifischer Unterschied von 37% offiziell bestätigt

Für die Frauen ist AHVplus eine grosse Hilfe, solid und sicher

Die neue Studie «Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Altersrenten» des Bundesamts für Sozialversicherungen und des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung bestätigt eine an sich längst bekannte Tatsache: Die Altersrenten der Frauen liegen im Durchschnitt um 37 Prozent unter jenen der Männer. Das sind rund 20000 Franken im Jahr. Nur eine Verbesserung der AHV-Renten kann zur Lösung des Problems beitragen; denn bei ihr sind alle Frauen versichert, auch jene, die nicht arbeiten und unabhängig vom Beschäftigungsgrad.

Die Studie stellt erstmals diese spezifischen Rentenunterschiede (Gender Pension Gap) in den Vordergrund. Unterschiede, auf die der SGB schon mehrfach aufmerksam gemacht hat und deren Ursachen er auch benennt: unterschiedliche Aufgaben bei Paaren und Familien, berufliche Stellung der Frauen, Mängel im Vorsorgesystem und Teilzeitarbeit.

Eine Untersuchung, die vor Kurzem die Konferenz der Delegierten für die Chancengleichheit vorgestellt hat, widmet sich dem Vorsorgesystem im Verhältnis zur Teilzeitarbeit. Sie hält fest, dass es häufig die Frauen sind, die den höchsten Preis bezahlen müssen. Der Umstand, dass sie längere Phasen von Teilzeit arbeiten, kann sich stark auf die Leistungen der Altersvorsorge auswirken, sowohl bei der AHV als auch der zweiten Säule.

Hausarbeit, Kinder, betagte Eltern: Die Frauen leisten weiterhin mehr unbezahlte Arbeit als die Männer und sie verdienen auch weniger bei bezahlter Arbeit. Dies alles entgegen dem Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, das die Bundesverfassung garantiert. Teilzeitarbeit, Unterbrüche in der Laufbahn und tiefe Löhne haben schwerwiegende Auswirkungen auf die finanzielle Unabhängigkeit der Frauen, sowohl während des Berufslebens als auch nach der Pensionierung.

Weiter muss man sich bewusst sein, dass die Renten der Frauen tiefer sind: 38 Prozent der Rentnerinnen haben nur die AHV zum Leben, gegenüber lediglich 19 Prozent der Männer. Die Renten aus der zweiten Säule sind bei den Frauen deutlich tiefer als bei den Männern. Nur bei der AHV erhalten Frauen und Männer durchschnittlich gleiche Altersrenten.

Aus diesen Gründen ist für Frauen die erste Säule, also die AHV, am wichtigsten. Deshalb ist für Frauen AHVplus – die Volksinitiative für eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent, über die wir am 25. September abstimmen – eine grosse Hilfe, solid und sicher. Gehen wir gemeinsam am 10. September nach Bern und sagen es nochmals laut und deutlich!

Françoise Gehring, Gewerkschaftssekretärin und Redaktorin kontakt.sev

Studie des Bundes beziffert geschlechtsbedingte Unterschiede bei den Altersrenten

In der Schweiz wurden die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Altersrenten bis heute noch nie systematisch und vollständig untersucht. So wird in der politischen Diskussion zu Recht die Frage gestellt, wie hoch der Gender Pension Gap (GPG) in der Schweiz ausfalle und wie er zu reduzieren sei. Sie kann nur dadurch beantwortet werden, indem die Einflussfaktoren genau untersucht werden. Die vorliegende neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung (EBG) kommt zu einem ähnlichen Ergebnis wie verschiedene europäische Studien: Im Durchschnitt sind die Renten der Frauen 37 Prozent oder fast 20000 Franken tiefer als die Renten der Männer. Der GPG in der Schweiz liegt damit etwas unter dem durchschnittlichen GPG der EU-27-Staaten, der knapp 40 Prozent beträgt.

Die Studie konnte mehrere Faktoren identifizieren, die den schweizerischen GPG beeinflussen. Während die AHV-Altersrenten nur ein geringes Rentengefälle von knapp 3 Prozent zwischen Männern und Frauen aufweisen, spiegelt ein GPG von über 60 Prozent im Bereich der beruflichen Vorsorge die gelebte Rollenteilung von Ehepaaren und Familien der untersuchten Rentnergenerationen. Vertiefte Analysen zeigen, dass einerseits die in der untersuchten Generation praktizierte traditionelle Aufgabenteilung und die damit eng verbundene Stellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und andererseits die Ausgestaltung der AHV und der beruflichen Vorsorge die entscheidenden Einflussfaktoren für den ermittelten GPG sind. Mit einer multivariaten Schätzung konnten 81 Prozent des GPG durch die einbezogenen Faktoren im Modell erklärt werden. Eine traditionelle Aufgabenteilung zwischen voll berufstätigen Männern als Ernährer und nicht oder nur geringfügig berufstätigen Frauen, die sich um Haushalt und Kinder kümmerten, führte vor allem in der beruflichen Vorsorge zu stark abweichenden Rentenansprüchen. Dauer und Umfang der Erwerbstätigkeit über die gesamte Berufslaufbahn hinweg stellen die entscheidenden Faktoren für die Höhe der individuellen Vorsorgeleistungen dar. Weiter ist zu berücksichtigen, dass Frauen bis 1995 ihr Vorsorgekapital bei Heirat vorzeitig beziehen konnten, was die Rentenansprüche der untersuchten Kohorten ebenfalls reduziert hat.

Verheiratete stark betroffen

Entsprechend weisen verheiratete Schweizer Paare mit 47 Prozent den höchsten Gender Pension Gap aus. Bei geschiedenen und verwitweten Personen beträgt das Rentengefälle noch 28 Prozent. Bei ledigen Personen ist der Gender Pension Gap bedeutungslos. Weitere Unterschiede bestehen bezüglich Nationalität: Die Gesamtrente von schweizerischen Männern und Frauen unterscheidet sich um 38 Prozent, während ausländische Frauen im Durchschnitt eine um 29 Prozent tiefere Gesamtrente als ausländische Männer beziehen.

Blick auf Vergangenes

Die Studie ist gezwungenermassen ein Blick in die Vergangenheit. Untersucht wurden die Renten von Personen, welche in den Jahren 1957 bis 2002 bzw. 1967 bis 2012 im erwerbsfähigen Alter waren. Es lassen sich jedoch einige Schlussfolgerungen für die Altersvorsorge von Frauen und Männern ableiten, die heute im Erwerbsleben stehen.

Familienexterne Betreuung dringend nötig

Um Paaren mit Kindern und den damit verbundenen Betreuungspflichten den Aufbau höherer individueller Altersrenten durch Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, ist ein ausreichendes Angebot an finanziell tragbarer familienexterner Kinderbetreuung eine zentrale Voraussetzung, ebenso eine betriebliche Arbeitsorganisation, die die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege- und Betreuungsaufgaben unterstützt. Unternehmen, Kantone und Gemeinden sollten sich die Auswirkungen fehlender Massnahmen zur Vereinbarkeit vergegenwärtigen: Fast zwei Drittel der unbezahlten Arbeit in Haushalt und Familie werden von Frauen geleistet. Mindestens so wichtig ist auch eine sorgfältige und überlegte Abwägung der Rollen- und Aufgabenteilung zwischen Männern und Frauen. Beide müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass ein teilweiser oder vollständiger Rückzug aus dem Erwerbsleben einen erheblichen Einfluss auf die individuellen zukünftigen Rentenansprüche haben wird.

Auszug aus dem (deutschsprachigen) Vorwort der Studie «Gender Pension Gap in der Schweiz. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Altersrenten» des Eidg. Departementes des Innern EDI

Kommentar aus Frauensicht

Die Studie zu den Unterschieden zwischen den Geschlechtern in der Altersvorsorge bestätigt eine bekannte Tatsache: die Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt wirken sich auch auf die Altersrenten aus. Männer profitieren klar von höheren Renten, den Preis für die Ungleichheit bezahlen geschiedene und verwitwete Frauen (28% Unterschied) und verheiratete Frauen (47%).

Es gibt zwei Hauptgründe für diese Abweichung: die Ungleichbehandlung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt und die unterbrochenen Berufskarrieren der Frauen aufgrund von Mutterschaft. Die Botschaft der Studie ist klar: im Zeitpunkt der Pensionierung ist es zu spät für eine Kursänderung. Niemand wundere sich, dass Rentnerinnen doppelt so häufig Ergänzungsleistungen beanspruchen müssen als Rentner. Leistungen, um über die Runden zu kommen.

Während praktisch alle Frauen nach der Pensionierung eine AHV-Rente kriegen, kann nur die Hälfte auf die zweite Säule zählen, wo ihre Renten aber 63% tiefer als jene der Männer sind. Eine Ungeheuerlichkeit! Umso schockierender ist der Vorschlag im Projekt «Altersvorsorge 2020», das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 Jahre zu erhöhen. Viel dringender wäre es, den Fehlbetrag zu reduzieren, der die Renten der Frauen trifft. Neben anderem wäre auch die Ausdehnung der zweiten Säule kein grosser Fortschritt für die Frauen, weil der Effekt erst nach vielen Jahren eintritt. Die Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, haben keine Möglichkeit, die Vorsorgelücke zu schliessen. Nur eine Verbesserung der AHV-Renten kann zur Lösung des Problems beitragen; denn bei ihr sind alle Frauen versichert, auch jene, die nicht arbeiten und unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Die Stärkung der AHV ist der einzige Weg für etwas mehr Gerechtigkeit: Genau dies ist es, was die Initiative AHVplus will, über die wir am kommenden 25.September abstimmen werden.

frg

Kommentare

  • RAFFI

    RAFFI 31/08/2016 08:46:42

    "Bei ledigen Personen ist der Gender Pension Gap bedeutungslos". Typisch asoziales familienbevorzugungs-Propaganda Gequatsche! Ledige arbeiten 100%, machen 100% Haushalt, bezahlen 600% Steuern und bezahlen 100% AHV, können aber keine Leistungen wie Wittwen- oder Waisenrenten beziehen, folglich sollten sie weniger bezahlen. Zu den armen Frauen, pro Kind 3 Monate bezahlten Urlaub beziehen, mit AHV/EO Beitragsfinanzierung, und dann sich noch beschweren, sie ziehen den Kürzeren, Sorry aber gehts noch?!?