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Lohngleichheit bleibt ein Mythos

Ein kleiner Schritt in Richtung Lohngleichheit – «Mehr liegt politisch heute nicht drin»

Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten müssen künftig alle vier Jahre die von ihnen bezahlten Löhne analysieren. Ein externes Kontrollorgan wird den korrekten Ablauf der Analyse überwachen.

Die SGB-Frauen in Aktion, darunter Lucie Waser (Dritte von links).

Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2016 beschlossen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, bis Sommer 2017 einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist seit 35 Jahren in der Verfassung verankert, doch sie wurde noch immer nicht realisiert. Es gibt Lohnabweichungen, die bis heute ungeklärt sind.

Freiwillige Massnahmen, wie zum Beispiel der «Lohngleichheitsdialog», brachten nicht den erhofften Erfolg. Aus diesem Grund schickte der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Gleichstellungsge- setzes (GIG) in die Vernehmlassung. Der Entwurf schlägt vor, dass Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten eine Lohnanalyse durchführen müssen, die durch ein externes Organ überwacht wird. Eine Variante des Entwurfs würde das Kontrollorgan dazu verpflichten, diejenigen Arbeitgeber, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, bei der zuständigen Behörde zu melden und eine öffentlich zugängliche Liste über sie zu führen. Die Resultate der Vernehmlassung haben gezeigt, dass etwa die Hälfte der Teilnehmenden die staatlichen Massnahmen begrüssen würden, während sich die andere Hälfte gegen eine obligatorische Kontrolle der Lohngleichheit in den Unternehmen ausspricht.

Ist diese Vorlage nicht etwas zu mutlos? Wir haben bei Lucie Waser nachgefragt. Sie ist im SEV für die Chancengleichheit verantwortlich und für die Frauenkommission des SEV zuständig.

kontakt.sev: Die Frauenorganisationen teilen in ihrer Vernehmlassung mit, dass sie die Reform zu zaghaft finden. Wie beurteilst du den Vorschlag des Bundesrats?

Lucie Waser: Momentan sehe ich politisch keine andere Möglichkeit, als den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, und genau das hat der Bundesrat getan. Gefällt es mir? Nein, natürlich nicht! Aber mehr liegt politisch bei den heutigen Machtverhältnissen nicht drin, und das müssen wir Gewerkschaftsfrauen bedauerlicherweise realistisch zur Kenntnis nehmen, auch wenn wir viel mehr fordern. Aber es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Es ist keine Stagnation und kein Rückschritt. Das ist immerhin schon etwas und ein ganz kleiner Fortschritt für die Gleichstellung in der Schweiz.

Welcher Aspekt ist am problematischsten?

Ich finde die Freiwilligkeit höchst problematisch, die für kleine Betriebe unter 50 Angestellte gilt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Grösseren per Appell dazu aufgefordert, ja fast dazu «eingeladen» werden, ihrer Verant- wortung gerecht zu werden. Selbstverständlich alles ohne Kontroll- und Sanktionsmöglichkeit von Seiten des Bundes. Der einzige Trost besteht darin, dass der Bundesrat sich klar zur offiziellen Methode der Lohnkontrolle Logib, die das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau zur Verfügung stellt und auch begleitet, ausspricht. Die Projektphase mit Logib damals hat ganz klar gezeigt, dass wir in der Schweiz das Ziel der Lohngleichheit mit der Freiwilligkeit nicht erreichen. Dies ist Bundesrätin Sommaruga sehr wohl bewusst. Wenn wir zukünftig also eine Veränderung erreichen wollen, müssen wir die politischen Machtverhältnisse ändern. Und das können wir, indem wir wählen gehen bei der nächsten Wahl und unsere Stimme nur denjenigen Personen geben, die sich für soziale Gerechtigkeit einsetzen.

Was wollen die SGB-Frauen unternehmen, um die Situation zu verbessern?

Zur Lohngleichheit fand am 1. November eine Sitzung statt, bei der das weitere Vorgehen besprochen wurde. Für die Wintersession haben wir etwas geplant, aber darüber spreche ich lieber erst, wenn es soweit ist.

Wie sieht es mit der Lohngleichheit im öffentlichen Verkehr aus?

Bei uns in den Transportunternehmungen sieht die Lohngleichheit nicht schlecht aus, wenn wir mit anderen Branchen vergleichen. Warum ist das so? Wir haben alle entweder einen GAV oder sogenannte Firmenarbeitsverträge, die nicht nur uns Frauen schützen. Das allein ist zwar noch keine Garantie für Fairness beim Lohn, aber diese Dokumente stellen das Fundament für die Zielerreichung dar. Ohne solche Absicherungen für Arbeitnehmende können Arbeitnehmerinnenrechte erst gar nicht verbessert werden. Es gibt Bahnbetriebe, die es als Teil ihres Qualitätsmanagements betrachten, regelmässige Lohn- kontrollen durchzuführen, denn sie haben verstanden, dass sie dadurch für Arbeitnehmerinnen attraktiv werden. Wer die Besten will, kann auf Frauen nicht verzichten. Und wer attraktiv für die besten Köpfe des Marktes sein will, wird dies in Zukunft nur mit Fairness sein können. Dies haben einige Betriebe bereits verstanden und handeln auch dementsprechend.

Françoise Gehring / kt

Schweiz verliert bei der Gleichstellung drei Ränge und rutscht auf Rang 11 ab

Das Weltwirtschaftsforum (WEF) hat kürzlich in Genf seinen internationalen Bericht zur Gleichstellung zwischen Mann und Frau publiziert. Dieser untersucht die vier Bereiche wirtschaftliche Chancen, Bildung, Gesundheit und politische Emanzipation. Im Gesamtklassement ist die Schweiz auf den 11. Rang zurückgefallen; im Bereich der wirtschaftlichen Chancen verlor sie gar 13 Ränge.

An der Spitze des Klassements liegt Island, und zwar vor den drei skandinavischen Ländern. Auf dem fünften Rang liegt Ruanda vor Irland. Es folgen die Philippinen, Slowenien, Neuseeland und Nicaragua.

Insgesamt ist die Schere zwischen den Geschlechtern in der Schweiz zu 77% geschlossen (+2%). Die Frauen sind also über alle vier Bereiche gesehen noch 23% schlechter gestellt als die Männer.

Im Teilbereich der politischen Emanzipation liegt unser Land auf dem 15. Rang (+3) und bei den wirtschaftlichen Chancen auf Rang 30 (–13), allerdings im Bereich Bildung nur auf dem 61. Rang und auf dem 72. Rang (+2) bei der Gesundheit.

Osteuropa liegt vorne

Im Bereich Bildung ist die Schweiz gerade mal auf dem 61. Rang. Dies ist allerdings eine Verbesserung von acht Rängen im Vergleich zum letzten Jahr. Auch im Gesundheitsbereich hat sich die Schweiz leicht verbessert und liegt nun auf dem 70. Rang. Beim Alphabetisierungsgrad der Frauen und deren Leistungen auf der tertiären Bildungsstufe belegt die Schweiz gar den ersten Rang. Beim geschätzten Einkommen fällt das Land um 23 Ränge zurück. 2015 lag die Schweiz hier ebenfalls auf Rang 1.

Weltweit verdienen die Frauen etwas mehr als die Hälfte von dem, was die Männer verdienen, und dies trotz mehr bezahlten und unbezahlten Arbeitsstunden. Der Beschäftigungsgrad liegt bei 54% bei den Frauen und bei 80% bei den Männern. Die Zahl der Frauen in Positionen mit hoher Verantwortung bleibt tief.

Redaktion