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Neue Publikation der Suva

Diese zehn Sicherheitsregeln gelten in der Eisenbahnbranche

Eine neue Broschüre der Suva ist der Sicherheit in der Eisenbahnbranche gewidmet. Die Broschüre ist im September 2016 zum ersten Mal erschienen und enthält Sicherheitsregeln für Personen, die in der Eisenbahnbranche arbeiten.

Die folgenden Regeln gilt es für die eigene Sicherheit zu befolgen:

  • sorgfältige Planung der Arbeit;
  • klare Aufträge und Mandate – auch im Störungsfall;
  • Vorsicht im Rangierdienst beim Auf- und Absteigen und beim Mitfahren;
  • beim Kuppeln von Schienenfahrzeugen keine Risiken eingehen;
  • konsequentes Einhalten der Sicherheitsregeln bei der Arbeit im Gleisbereich;
  • Arbeit nur mit sicheren und intakten Arbeitsmitteln,
  • Arbeit an und in der Nähe von Fahrleitungen nur, wenn diese ausgeschaltet und sichtbar geerdet sind;
  • vor Abstürzen sichern;
  • nur sichere Fusswege benützen;
  • Voraussetzungen zur Vermeidung von Beschimpfungen und Tätlichkeiten schaffen.

Drei bis vier Todesfälle pro Jahr

Die Suva erinnert daran, dass alle Beteiligten das Recht und die Pflicht haben, STOPP zu sagen und die Arbeit zu unterbrechen, wenn eine Sicherheitsregel nicht respektiert wird. Tatsächlich verlieren jedes Jahr im Durchschnitt drei bis vier Arbeiter/innen ihr Leben in der Eisenbahnbranche; andere werden invalid. So kann es nicht weitergehen. Unfälle können verhindert und Leben gerettet werden, indem diese Sicherheitsregeln systematisch respektiert und durchgesetzt werden.

Zusätzlich zu den Sicherheitsregeln wurde eine Instruktionshilfe geschaffen. Die Bildungsverantwortlichen finden darin zahlreiche praktische Ratschläge.

Hes/kt

Die Broschüre kann unter www.suva.ch/waswo/84071 heruntergeladen werden. Die Instruktionshilfe findet sich unter www.suva.ch/waswo/88831.