Bergbahnen in der Krise

Bergbahnen Gstaad: das schwarze Schaf

Fehlender Schnee, fehlende Touristen: In Gstaad soll das Personal den Preis dafür bezahlen.

Prächtige Landschaft, aber bedenkliche Arbeitsbedingungen.

«Berge von totem Kapital» titelte kürzlich die Neue Zürcher Zeitung, «Schweizer Bergbahnen kämpfen ums Überleben» sogar die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Tatsächlich macht der bis vor kurzem spärlich vorhandene Schnee, verbunden mit dem überbewerteten Franken und einer schleppenden Wirtschaftsentwicklung, den Bergbahnen zu schaffen.

Inakzeptables Vorgehen

Die enorm hohen Investitionen in Transportanlagen und Beschneiungsanlagen lassen sich kaum mehr amortisieren. Klar wird nach Sparmöglichkeiten gesucht. Das Personal steht da jeweils an erster Stelle – so auch bei der Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG). Sie verlangt aktuell von ihren Mitarbeitenden, sich mittels individueller Unterschrift zu massiven Einschnitten bei den Arbeits- und Ruhezeiten bereit zu erklären.

Das Arbeitszeitgesetz und die dazu gehörende Verordnung lassen zwar Ausnahmeregelungen zu. Diese sind mit einer Gewerkschaft, in Ausnahmefällen mit einer ordentlich bestellten Personalkommission zu vereinbaren. Die Verantwortlichen der BDG haben dies unterlassen. Die Gstaader könnten es sich aber einfacher machen: Mit einem Beitritt zum Arbeitgeberverband Berner Bergbahnen dürfen sie die Ausnahmeregelungen zu AZG und AZGV integral übernehmen. Aber statt sich mit den seriösen Arbeitgebern im Berner Oberland solidarisch zu zeigen und den Mitarbeitenden den Schutz eines sozialpartnerschaftlich verhandelten Rahmen-GAV zu gewähren, versuchen die Gstaader, sich einseitig Vorteile zu verschaffen. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel. Der SEV wird in Gstaad intervenieren. Sollten die Verantwortlichen nicht einlenken, prüft der SEV ein Verfahren beim Bundesamt für Verkehr.

Kurzarbeit nimmt zu, Hürden sind hoch

Viele Bergbahnunternehmen sind derzeit gezwungen, für ihre Mitarbeitenden Kurzarbeit anzumelden. Dank den Bemühungen des SEV ist dies einfacher geworden, da ein Antrag nicht mehr im Voraus, sondern bis zum 5. Tag des Folgemonats einzureichen ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bergbahnen, die betroffen sind oder nicht wissen, ob ihr Arbeitgeber auch Kurzarbeit anmelden könnte, sollen sich an den SEV wenden. Die Gewerkschaftsprofis erklären, was zu beachten ist.

Peter Peyer

Jetzt SEV-Schnuppermitglied werden

Gerade in Krisenzeiten ist ein verlässlicher Partner in allen Fragen rund um Anstellungsbedingungen und Sozialversicherungen Gold wert. Seit Beginn der Wintersaison 2015/16 ermöglicht der SEV den Mitarbeitenden von Bergbahnunternehmungen eine Schnuppermitgliedschaft. Interessierte rufen einfach unverbindlich beim SEV an. Verantwortlich für die Bergbahnbranche sind die SEV-Gewerkschaftssekretäre Roman Gugger, Telefon 031 357 57 41, und Peter Peyer, Telefon 081 284 49 07.