Abstimmung vom 25. September

«AHVplus ist eine historische Wende»

Am 25. September stimmen wir über die gewerkschaftliche Initiative AHVplus ab, die die AHV-Rentenerhöhen will. Matthieu Leimgruber, Professor für Geschichte an der Universität Zürich, macht eine Einschätzung der Ausgangslage.

Inwiefern ist die Einführung der AHV im Jahr 1947 ein «Jahrhundertereignis»?

Matthieu Leimgruber: Am 6. Juli 1947 wurde die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) in der Volksabstimmung mit überwältigendem Mehr angenommen. Die grosse Zustimmung bildet den Abschluss von fast fünfzig Jahren leidenschaftlicher Diskussionen der sozialen Frage, in denen die Rentenfrage eine zentrale Rolle spielte. Deshalb ist es ein historischer Moment für die Sozialpolitik, eine neue Etappe der schweizerischen Gesellschaft, 100 Jahre nach der Annahme der Bundesverfassung.

In welchem Kontext spielte sich dies ab?

Die Schweiz nimmt die AHV am Ende des Krieges an, in einem Moment, wo sich in andern Ländern Ähnliches abspielt: in England schlägt der Plan Beveridge eine Umgestaltung der Sozialversicherung und die Schaffung eines nationalen Gesundheitswesens vor, in Frankreich steht ein kompletter Plan der sozialen Sicherheit im Zentrum des Programms des Nationalen Widerstandsrats. Nach zwei Weltkriegen und einer Wirtschaftskrise nie dagewesenen Ausmasses wuchs die Einsicht in die Notwendigkeit einer anderen Gesellschaft. Die Verwirklichung von Einrichtungen der sozialen Sicherheit in ganz Europa war auch eine Folge bürgerlicher Vorsicht: Angesichts der sozialistischen Alternative Ende der 40er-Jahre wollten sie zeigen, dass der Kapitalimus reformfähig ist und sich der sozialen Frage in fortschrittlicher Weise annimmt. Kurz zusammengefasst: «Lieber Sozialstaat als Sozialismus.»

Die AHV steht seit ihrer Gründung neben den Pensionskassen (seit 1985 Obligatorium) mit der Kapitaldeckung. Ein Widerspruch?

Die AHV und die Pensionskassen bilden ein Paar, das schon seit den 20er-Jahren zusammen diskutiert wird. Die AHV war immer das Objekt bewegter politischer Debatten, während das System der Pensionskassen, das sich schon vor der AHV in den 20er-Jahren entwickelte, solchen Debatten lange ausweichen konnte. Weitgehend unreguliert blieb es im Verantwortungsbereich der Unternehmen bis zur Einführung des Pensionskassengesetzes 1985.

Der freisinnige Bundesrat Walther Stampfli, der eine zentrale Rolle bei der Einführung der AHV spielte, war als Vertreter der von Roll’schen Eisenwerke in den zwanziger Jahren im Vorstand des Pensionskassenverbandes. Im Bundesrat vertrat Stampfli eine AHV, die den Pensionskas- sen viel Gestaltungsfreiraum liess. Mit andern Worten: Die Höhe der AHV muss minimal bleiben, um die Pensionskassen nicht zu konkurrenzieren.

Wie ging die Entwicklung weiter?

In den 60er-Jahren stellte sich die Frage erneut: Sollte man eine Art Super-AHV schaffen oder die Pensionskassen stärken, die damals weniger als die Hälfte der Bevölkerung umfassten? Diese Debatte endete 1972 mit der Abstimmung, in der eine Mehrheit der Bevölkerung das Drei-Säulen-Prinzip akzeptierte, das massgeblich über den Umweg des Pensionskassengesetzes 1985 realisiert wurde. Dies hatte wiederum faktisch die Blockierung der AHV-Renten zur Folge, indem gesagt wurde, jede weitere Entwicklung des Rentensystems müsse bei den Pensionskassen ansetzen. Dies war nach der Abstimmung von 1947 der zweite Schlüsselmoment.

Die Logik der beruflichen Vorsorge ist aber weit entfernt vom solidarischen System der AHV …

Wie es manche Wirtschaftsfachleute sagen: die durch das Umlageverfahren finanzierte soziale Sicherheit ist das Erbe jener, die kein Erbe haben. Und da die AHV-Beiträge ohne Lohnobergrenze erhoben werden, ist in der AHV eine, wenn auch bescheidene Umverteilung zwischen den Einkommensklassen angelegt. Im Gegensatz dazu zementiert die Pensionskasse die Ungleichheit. Das auf dem Kapitaldeckungsverfahren basierende System leidet an drei Beschränkungen: Erstens bilden die Pensionskassen die Status- und Einkommensunterschiede der Unternehmen ab. Das Ziel der Rentabilität und der Markterweiterung der PK kann auch mit dem Ziel, eine Rente zu überweisen, die den früheren Lebensstandard ermöglicht, in Konflikt geraten. Heute gibt es neben den Versicherungen, die zahlreiche Pensionskassen führen, viele Finanzintermediäre, die an den Einkommen interessiert sind, die aus dem Wertschriftenhandel (der Pensionskassen) stammen. 1972 beliefen sich die Kapitalien auf 100 Milliarden Franken, heute sind es schätzungsweise mehr als 800 Milliarden. Der Vorsorgemarkt hat also eine finanzpolitische Bedeutung. Die dritte Beschränkung betrifft die extreme Zersplitterung der beruflichen Vorsorge. Jedermann sieht sich im Dschungel der Altersrente allein gelassen. Möglichkeiten der kollektiven Aktion, mit denen die Lohnabhängigen und die Gewerkschaften Druck auf die Pensionskassen ausüben könnten, sind äusserst beschränkt. Viele Entscheide werden im Stiftungsrat getroffen, wo die Arbeitgebervertreter grosses Gewicht haben und die direkte Demokratie nicht zu fürchten brauchen. Deshalb sind heute eher beschleunigte Gegenreformen im System der Pensionskassen zu beobachten. Bei der AHV ist es schwieriger, Rentenkürzungen durchzusetzen: diese Entscheidung würde eine politische Debatte voraussetzen und müsste ein Referendum fürchten. Bei der PK sieht es anders aus: Verschiedene haben schon «Anpassungen» vorgenommen, die eine merkliche Senkung der Renten beinhalten. Das Verschwinden der Kassen mit Leistungsprimat, die es früher insbesondere im öffentlichen Sektor gegeben hat, ist ein weiteres Indiz des Druckes, der heute auf den Altersleistungen lastet.

Hat die Verwerfung der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6,4% in der Volksabstimmung 2010 einen Umschwung bewirkt?

Diese Abstimmung bewirkte, dass sich viele bewusst wurden, wie wichtig es ist, dass weiterhin das Volk die Höhe der Pensionskassenrenten mitbestimmen kann. Heute gibt es populäre Vorstellungen von den Pensionskassen, die davon herrühren, dass heute fast alle Lohnempfänger/innen einer Pensionskasse angeschlossen sind. Dies ist gerade das Paradoxe: die Pensionskasse steht weiterhin im Zentrum der politischen Diskussion, aber sie hängt auch von Marktzwängen ab, auf die die Politik keinen oder nur wenig Einfluss hat.

Wie ist die Lobby der privaten Vorsorge strukturiert?

Die Lobby der privaten Vorsorge hat tiefe historische Wurzeln. Schon 1922 vereinigte ein Verband die wichtigsten Kassen des privaten Sektors, so wie die paar grossen Lebensversicherungsgesellschaften, die den Vorsorgesektor bis heute dominieren. Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP ist der direkte Nachfolger dieses ersten Verbandes. Und auf Arbeitgeberseite haben die grossen Versicherungsgesellschaften immer die Rolle der Aufklärer im Bereich der Altersvorsorge gespielt–weil sie schon seit Ende des Ersten Weltkrieges die zahlreichen Kassen für KMU und andere Unternehmen führen, die keine eigenen Kassen haben.

Gibt es in diesen Kreisen Bestrebungen zur Abschaffung der AHV?

Nein. Die Arbeitgeberseite setzte sich immer für eine minimale AHV ein, die den Pensionskassen als Sockel dienen konnte. Ohne diese Basis wäre die private Vorsorge weit weniger entwickelt! Es gibt im Gegenteil keine Mehrheit, die die Abschaffung der AHV möchte. Vor zehn Jahren machte der damalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz (FDP) den Vorschlag, «das Unmögliche zu denken» und einen Teil der AHV-Beiträge für individuelle Alterssparkonten zu verwenden. Aber dieser gewagte Vorschlag schaffte es nicht, Inhalt eines parlamentarischen Vorstosses zu werden.

Was sagten die Gewerkschafter zu dieser Frage?

Die Gewerkschaften waren lange unschlüssig in der Frage der Altersvorsorge. Zuerst forderten sie die Schaffung der AHV; aber was sie wirklich interessierte war die Entwicklung der gewerkschaftseigenen Pensionskassen! Diese Kassen sind aber aufgrund der starken Stellung der Arbeitgeberkassen verschwunden. Während des Zweiten Weltkriegs waren die Führungen wichtiger Gewerkschaften wie des SMUV sogar der AHV gegenüber wenig euphorisch und hätten lieber paritätische Kassen zusammen mit den Arbeitgebern errichtet. Doch diese zeigten daran kein Interesse… Ende der 60er-Jahre schlossen sich die Gewerkschaften der Idee einer obligatorischen zweiten Säule an, in der Hoffnung, diese Erweiterung würde zu einer gewerkschaftlichen Stärkung beitragen. Heute sind diese Debatten vergessen, aber die schwedischen oder britischen Ideen einer gemeinsamen Verwaltung der Rentenkassen wurden damals hierzulande heftig diskutiert. Die Arbeitgeberseite hat davon profitiert, indem sie die Gewerkschaften fürs Drei-Säulen-System gewinnen konnte. Anderseits hat die Stärkung der Gewerkschaften durch die gemeinsame Führung der Pensionskassen nie stattgefunden.

Am 25. September stimmen wir über die Initiative AHVplus ab, die eine Erhöhung der AHV-Renten um 10% fordert. Stellt die Lancierung dieser Initiative eine Kehrtwende des SGB dar?

In den letzten Jahren haben die Arbeitnehmerorganisationen eine immer wichtigere Rolle bei der Verteidigung des Rentensystems übernommen, insbesondere im Bereich der AHV (Rückweisung der 11. Revision 2005), aber auch der Pensionskassen (Abstimmung 2010). Die logische Folge war, dass sie sich bewusst wurden, dass die Renten ungenügend waren und dass man sie weiterentwickeln musste. Daher kommt die Idee einer Erhöhung der AHV-Renten, die der solidarischste Weg zur Entwicklung ist. In der Schweiz ist ein Viertel der älteren Bevölkerung relativ arm, einer der höchsten Anteile in der ganzen OECD. Und das Problem könnte sich verschärfen, weil die Ungleichheiten bei den Renten im Steigen begriffen sind. Historisch ist auch der Entscheid des Ständerats vom letzten Herbst, das Prinzip einer Erhöhung der AHV-Renten zu akzeptieren. Das erste Mal seit 1975 diskutiert das Parlament einen Vorstoss, die eingefrorenen AHV-Renten zu erhöhen. Die vom Ständerat vorgeschlagene Erhöhung von 70 Franken ist absolut ungenügend und sie hat nur das Ziel, der AHVplus-Initiative etwas entgegenzustellen. Doch der Vorschlag bricht gleich zwei Tabus: nicht nur die Erhöhung der Renten, sondern auch der AHV-Beiträge.

Guy Zurkinden, VPOD/pan.

Das Interview ist in der französischen Ausgabe der VPOD-Zeitung vom 15. April 2016 erschienen.

BIO

Matthieu Leimgruber (44) promovierte über zeitgenössische Geschichte an der Universität Lausanne. Der anerkannte Spezialist für die Geschichte der Sozialpolitik des 20. Jahrhunderts hat zahlreiche Beiträge zum Verhältnis von Staat und Markt im Bereich der Altersvorsorge publiziert, wie auch über die Sozialpolitik während des Zweiten Weltkrieges. Vor einem Jahr übernahm er an der Univer- sität Zürich von Jakob Tanner die Professur für Allgemeine und Schweizer Geschichte der neueren und neusten Zeit.