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Stabilisierungsmassnahmen der Pensionskasse bei SBB Cargo International: Versammlung stimmt zu

Abkommen zur PK genehmigt

Die Lokführer von SBB Cargo International sind bereit, ihren Teil zur Sicherung ihrer Renten und der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu leisten. Doch die Vereinbarung zum 50:50-Leistungsaustausch zwischen ausländischen und Schweizer Lokführern überwachen sie mit Argusaugen.

Für den SEV ist das Abkommen über den Leistungsaustausch aus- und inländischer Lokführer im grenzüberschreitenden Verkehr sehr wichtig.

Sie kamen in grosser Zahl wie immer und zeigten damit ihre Bereitschaft, für ihre Arbeitsbedingungen einzustehen. Die Lokführer von SBB Cargo International versammelten sich am letzten Sonntag in Bellinzona und stimmten dem Abkommen über die Stabilisierungsmassnahmen ihrer Pensionskasse zu. Mit den Verhandlungen dazu hatten sie an ihrer Versammlung vom 13. Januar SEV-Gewerkschaftssekretär Martin Allemann betraut. Dieser nannte als positive Aspekte: Verlängerung des aktuellen GAV bis 2020; in den Jahren 2016 und 2017 stehen für individuelle Lohnerhöhungen mindestens 0,7 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung und in den Jahren 2018 bis 2020 je 0,8 Prozent. Im Gegenzug hat das Unternehmen gefordert, dass die tägliche Arbeitszeit am 1. Januar 2017 auf 498 Minuten steigt, bei 2075 Jahresarbeitsstunden. Zudem wird 2016 bis 2018 der Einzelferientag gemäss GAV-Artikel 68.2 suspendiert.

Nach angeregter, lebendiger Diskussion, die den kritischen Geist der Lokführer zeigte, spielten Angelo Stroppini, Gewerkschaftssekretär SEV, undThomas Giedemann, Milizvertreter bei den Verhandlungen, den Ball der Versammlung zu, die dem Abkommen mit grosser Mehrheit zustimmte.

Noch nicht fertiggespielt ist dagegen die sehr komplexe und kämpferische Partie zwischen Unternehmung und Personal zum Abkommen über den Leistungsaustausch zwischen Lokführern mit ausländischen und Schweizer Anstellungsbedingungen im grenzüberschreitenden Verkehr. «SBB Cargo International stellt unsere Interpretation des Abkommens infrage, ausgehend von einer Lesart, die uns überhaupt nicht gefällt, weil sie die Arbeitsplätze der Schweizer Lokführer nicht schützt und damit dem Geist des Abkommens widerspricht», erklärte Angelo Stroppini. «Somit wird bestimmt ein Gericht zu entscheiden haben. Bis zum 17. Juni muss uns die Unternehmung sagen, ob sie ein Zivil- oder ein Arbeitsgericht anrufen will.» Thomas Giedemann, der die Angelegenheit sehr aufmerksam verfolgt, warnte die Kollegen: «Die Mühlen der Justiz mahlen eher langsam, wie der Fall Crossrail gezeigt hat. Doch dies ist beim jetzigen Stand der Auseinandersetzung der einzig gangbare Weg. Denn als Gewerkschaft wollen wir Klarheit.»

frg/Fi