Petition des Unterverbandes AS

Lohneinbusse wird als ungerecht empfunden

Der Arbeitsortswechsel kann dazu führen, dass die Regionalzulage kleiner wird oder ganz wegfällt. Damit sind die Zugverkehrsleiter gar nicht einverstanden – und machen es ihrerDirektion klar.

In den Betriebszentralen Olten und Lausanne werden früher oder später alle Zugsverkehrsleiter/innen der früheren Knoten Basel, Bern und Genf arbeiten. Der Arbeitsortswechsel steht für die einen schon in den nächsten Monaten an, für andere erst später. Was aber für alle gleichermassen gilt: die Regionalzulage wird entweder reduziert oder ganz aufgehoben. Die betroffenen Mitarbeitenden empfinden dies als grosse Ungerechtigkeit, und diesem Gefühl haben sie mit einer Petition Ausdruck verliehen, die letzten Donnerstag der Direktion in Bern Wankdorf übergeben worden ist.

Grosse Zustimmung zu Petition

Der Unterverband AS hat die Unterschriften ausschliesslich in den Betriebszentralen Genf, Bern und Basel bei den direkt betroffenen Mitarbeitenden gesammelt. Mehr als 90 Prozent haben die Petition unterschrieben, insgesamt 131 Personen. Sie verlangen, dass die laut GAV nur während zwei Jahren garantierte Regionalzulage unbefristet garantiert wird. Die Höhe der Zulage hängt vom Arbeitsort ab: Während ein Zugverkehrsleiter in Genf 4800 Franken erhält, wären es in Lausanne nur noch 3000 Franken, und diejenigen, die heute in Bern oder Basel 3000 Franken erhalten, würden sie in Olten ganz verlieren, aufgrund der tieferen Lebenshaltungskosten. Eigentlich logisch, nicht? Nein, nicht ganz.

Mehrere Gründe

Die Zugsverkehrsleiter werden in den meisten Fällen weiterhin in der gleichen Stadt wie bisher wohnen bleiben, aber mit einem längeren Arbeitsweg konfrontiert sein. Mit der grösseren Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort kommen auch zusätzliche Kosten auf sie zu. Lohneinbussen wirken auf die Angestellten in jedem Fall demotivierend. Die Regionalzulage bleibt zwar während zwei Jahren bestehen, aber am Ende dieser Übergangsfrist erleiden die Zugsverkehrsleitenden eine unverschuldete Lohneinbusse. AS-Mitglied Joel Jufer wies darauf hin, dass der Betrag von 3000 Franken keine Kleinigkeit ist, insbesondere für Familien. Und auch wenn es kein im GAV verbrieftes Recht gibt, «würde die Streichung der Zulage als ungerecht empfunden».

Die Petent/innen haben ihre Flexibilität im Rahmen der Konzentration schon unter Beweis gestellt. Der unbefristete Erhalt der ungeschmälerten Zulage wäre eine Anerkennung der erbrachten Anstrengungen. Wenn die Mitarbeitenden dagegen nichts solches spüren und die Zulage verlieren, ist die Gefahr gross, dass sie dem Betrieb den Rücken kehren, wodurch der SBB Kenntnisse und Know-how verloren gingen. Schon sind zahlreiche durch die SBB ausgebildete Mitarbeiter zu neuen Ufern aufgebrochen. Eine unbefristete Regionalzulage würde ihnen die Wertschätzung des Unternehmens zeigen und sie zum Verbleib bei der SBB motivieren. Es wäre ein positives Zeichen, das nichts kostet: die Lohnsumme steigt nicht.

Die SBB hat zugesagt, die Problematik, die ihnen nicht unbekannt sei, zu studieren und über eine Lösung nachzudenken.

Eine entsprechende Petition wurde gestern Mittwoch auch bei der Direktion von SBB Cargo in Olten eingereicht. Sie betrifft die Mitarbeitenden, die beim Wechsel von Basel nach Olten ihrer Zulage verlustig gingen.

Henriette Schaffter / pan.