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Vorstand SEV diskutiert Grundsatzpapier des Bundesrats zur Verkehrsfinanzierung

Kleines Ja mit grossem Aber zu Mobility-Pricing

Keinen Abbruch der Diskussion, aber zahlreiche klare Vorgaben für die Weiterführung: Das ist die Haltung des SEV zu Mobility-Pricing. Insbesondere müssen die Massnahmen sozialverträglich sein.

Weltweit wird über Mobility-Pricing diskutiert, angewandt aber wird es noch nicht, im Gegensatz zu Roadpricing, das eine Art zeitgesteuerter Strassenzoll ist. Der Bundesrat hatte schon vor Jahren angekündigt, dass er Mobility-Pricing für die Schweiz zur Diskussion stellen will, und nun hat er es mit einem umfangreichen Bericht getan.

Darin definiert der Bundesrat Mobility-Pricing als «benützungsbezogene Abgaben für Infrastrukturbenutzung und Dienstleistungen im Individualverkehr und im öffentlichen Verkehr mit dem Ziel der Beeinflussung der Mobilitätsnachfrage». Einfacher ausgedrückt: Wer Strasse oder Schiene nutzt, soll unterschiedlich dafür zahlen, womit über den Preis der Verkehr gesteuert wird.

Wenn schon, dann einheitlich

Eine Vorgabe des Bundesrats war, dass künftig nicht mehr eingenommen werden soll als über die heutigen Abgaben, wobei diese entsprechend wegfallen werden. Getrennt nach Individualverkehr und öffentlichem Verkehr zeigt der Bericht des Bundesrats mögliche Einnahmequellen und Kompensationen. Bereits hier beginnt die Kritik des SEV: Von Mobility-Pricing kann nur gesprochen werden, wenn unabhängig vom Verkehrstyp in einem einheitlichen System Be- und Entlastungen vorgesehen werden.

Die beiden grössten Mängel des Berichts sind jedoch das völlige Fehlen einer Aussage zum Service public sowie die Fehleinschätzung, dass jede und jeder frei wählen kann, wann sie im Verkehr unterwegs sind. Schliesslich ist es für den SEV unverständlich, weshalb der Güterverkehr im Bericht praktisch ausgeklammert ist.

Diskussion weiterführen

Angesichts aller dieser Mängel wäre es naheliegend, den Abbruch der Übung zu fordern. Doch die verkehrspolitische Koordinatorin Daniela Lehmann erläuterte im Vorstand, weshalb sie für ein «Ja, aber» eintritt: «Grundsätzlich halten wir die Diskussion über eine künftige, einheitliche Verkehrsfinanzierung für sinnvoll. Würden wir jetzt den Abbruch der Übung verlangen, könnten wir uns kaum mehr glaubwürdig an der weiteren Diskussion beteiligen.»

Klare Bedingungen

Der Vorstand folgte dieser Einschätzung und unterstütze auch die Hauptforderungen des SEV an die Adresse des Bundesrats. Diese verlangen:

  • Ein einheitliches System, das alle Verkehrsträger umfasst.
  • Die Umsetzung von Mobility-Pricing innerhalb des Servce-public-Ansatzes, der eine Grundversorgung flächendeckend und zu gleichen preisen voraussetzt.
  • Der Güterverkehr muss einbezogen werden; einzelne Verkehrsarten auszunehmen, widerspricht dem Grundgedanken von Mobility-Pricing.
  • Mobility-Pricing muss sozialverträglich sein. Das heisst, es muss berücksichtigt werden, dass viele Leute den Zeitpunkt ihrer Mobilität nicht frei wählen können – insbesondere bei Schichtarbeit, und dass soziale Härten abgefedert werden müssen.
  • Einbezug der Verursacher: Mobilität entsteht immer häufiger durch Massnahmen der Wirtschaft, sei es Zentralisierung oder Verlagerung der Betriebsstätten; entsprechend muss die Wirtschaft ebenfalls einbezogen werden. In der Terminologie des Berichts ist dies unter «Pricing Subjekte» aufzunehmen, wo neben den Verkehrsunternehmen und den Kunden auch die Nutzniesser (beispielsweise die Unternehmen) zu nennen sind.

Zusätzliches Ziel

Schliesslich fordert der SEV, dass als Ziel von Mobility-Pricing nicht nur eine gleichmässige Auslastung der Infrastrukturen vorzusehen ist, sondern auch eine Verschiebung der Nutzung zugunsten der öffentlichen gegenüber der individuellen Verkehrsmittel.

Peter Moor