BAV-Richtlinie zu den Arbeitsbedingungen der Branche Bus

Chauffeur-Mindestlohn gilt auch für französische TPG-Subunternehmer

Die Subunternehmer der Genfer TPG, die ihre Firmensitze in Frankreich haben, aber Linien in der Schweiz betreiben, mussten ihre Löhne an die Richtlinie des Bundesamts für Verkehr anpassen. Ein weiterer Erfolg fürs Personal und dessen gewerkschaftliche Vertretungen, wozu auch der SEV gehört.

Die seit dem 1. April 2014 geltende Richtlinie des Bundesamts für Verkehr (BAV) zu den minimalen Arbeitsbedingungen in der Busbranche zieht immer weitere Kreise: Nachdem die Schweizer Subunternehmer der TPG ihre Löhne erhöhen mussten – Basis ist jetzt ein Jahreslohn von 58 300 Franken für 2100 Jahresarbeitsstunden –, haben nun auch die Subunternehmer aus dem benachbarten Frankreich die Löhne ihrer Fahrer/innen anpassen müssen.

Die Anerkennung der Leistung in barer und klingender Münze ist nur konsequent. Eine beispielhafte Vereinbarung, die vom Unternehmen GEMBUS – einer Filiale von RATP DEV – und der französischen Gewerkschaft CGT unterzeichnet wurde, sieht die Entschädigung der in der Schweiz gefahrenen Stunden rückwirkend auf den 1. April 2014 vor.

«Nach Abzug der bisher ausgerichteten Kilometerentschädigung erhält das betroffene Personal zwischen 400 und 6000 Euro, die ihm im vergangenen Jahr bisher vorenthalten worden waren», erläutert SEV-Gewerkschaftssekretärin Valérie Solano. Sie hatte die Lohnanpassungen für die in der Schweiz ansässigen Subunternehmen so in die Wege geleitet wie von den Angestellten von RATP DEV gefordert (siehe kontakt.sev 12/14). Das kantonale Arbeitsinspektorat und Wirtschaftsamt OCIRT war von den Gewerkschaften SEV und SIT eingeschaltet worden.

«Unsere Mobilisation hatte Auswirkungen auf der anderen Seite der Grenze. Die Gewerkschaftsdelegierten der in Frankreich ansässigen Sub-unternehmer sind zum SEV gekommen. Wir haben das OCIRT zum Handeln aufgefordert. Das hat es erlaubt, Druck auf die Unternehmen auszuüben, die sich schliesslich mit den französischen Gewerkschaften verständigt haben», führt Valérie Solano aus.

Zufrieden ist jetzt auch das Personal des Unternehmens Annemasse TP2A, das eine vergleichbare Übereinkunft abgeschlossen hat. «Für uns ist das sehr gut, denn unsere Prämie hat sich mehr als verdoppelt», freut sich Michel Bouchard, Gewerkschaftsdelegierter bei Annemasse TP2A.

Auslagern rentiert weniger

Die Lohnanpassungen haben Auswirkungen, die über die blosse Aufbesserung der Löhner des betroffenen Personals hinausgehen: Indem dank der BAV-Richtlinie und dank der Mobilisierung des Personals der Subunternehmen dessen Löhne angehoben wurden, ist das Auslagern von TPG-Linien weniger attraktiv geworden. Die freisinnige Partei hatte gefordert, dass Subunternehmer bis zu 20 % (statt heute 10 %) der TPG-Linien übernehmen sollten, vor allem um die Betriebskosten zu senken. Stand heute: Das Projekt ist bei der Verkehrskommission des Genfer Kantonsparlaments hängig und liegt eher auf Eis.

Dies kann nur heissen, dass die Lohnerhöhungen der Schweizer Subunternehmen von den TPG bezahlt wurden. «Damit verliert die Auslagerung an Subunternehmen ihren Reiz. Dumping lohnt sich nicht mehr. Die Arbeit der Gewerkschaften, verbunden mit dem Handeln des OCIRT, hilft beim Zurückbinden der Auslagerung und damit des Dumpings», freut sich Valérie Solano. «Dies dank der Qualität unserer GAV, die sehr gute Bedingungen festschreiben, vor allem lohnmässig. Es darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass die BAV-Richtlinie betreffend die Mindestlöhne in der Busbranche auf der Auswertung der vom SEV ausgehandelten GAV beruht.»

In der Schweiz müssen Schweizer Löhne gelten

In diesem Zusammenhang ist die Genfer Problematik aufschlussreich: Unternehmen mit Sitz in Frankreich, die in der Schweiz Dienstleistungen erbringen, müssen die in der Schweiz gültigen Bedingungen einhalten.

Kann das BAV die Argumentation eines kantonalen Arbeitsinspektorats wirklich ausser Acht lassen, wenn es die Richtlinie über die branchenüblichen Arbeitsbedingungen im Güterverkehr erlässt? Zur Erinnerung: Der SEV hat beim BAV gegen die zu tiefen Löhne der italienischen Lokführer von Crossrail im Depot Brig Anzeige erstattet.

Vivian Bologna / pan.