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Der SEV lanciert eine nationale Präventionskampagne

Asbest: Die Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz bleibt weiterhin aktuell

Schleifen, sägen, bohren: Viele Bearbeitungen können Asbest freisetzen, wenn er im behandelten Material vorhanden ist. Und diese mikroskopische mineralische Faser kann Lungenkrebs verursachen, wenn sie eingeatmet wird. Deshalb wird der SEV demnächst an die Beschäftigten der KTU eine Informationsbroschüre verteilen, die an die Massnahmen erinnert, die gegen Gesundheitsgefährdungen während der Arbeit ergriffen werden müssen. Da Asbest in der Schweiz erst 1990 verboten wurde, ist er noch in vielen Gebäuden, aber auch in Rollmaterial (vor allem Eisenbahnwagen) vorhanden.

Bevor Arbeiten ausgeführt werden ist es notwendig zu prüfen, ob Asbest vorkommt

Das Einatmen von Asbestfasern verursacht schwere Gesundheitsschädigungen, insbesondere Lungenkrebs. Das giftige Mineral kommt noch in zahlreichen Gebäuden vor, aber auch in Rollmaterial, das vor 1990 produziert worden ist, dem Jahr, da Asbest in der Schweiz verboten wurde. Der SEV startet deshalb in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern eine grosse Präventionskampagne. Eine Informationsbroschüre, die auf Deutsch, Französisch und Italienisch erhältlich ist, soll demnächst an alle KTU-Angestellten des Landes verteilt werden.

Wer Asbest sagt, denkt an Gebäude, obschon man ihn auch im Rollmaterial findet – was oft vergessen wird. Deshalb lanciert der SEV eine Präventionskampagne, um aufmerksam zu machen auf die durch Asbest verursachten gesundheitlichen Probleme, wenn die richtigen Schutzmassnahmen vernachlässigt werden.

«Man kann feststellen, dass in den öV-Unternehmen die Gefahren des Asbests zu wenig bekannt sind», stellt Gewerkschaftssekretär Vincent Brodard fest. Man findet Asbest wirklich fast überall, auch in Materialien, wo man es nicht unbedingt vermuten würde.

Informationsschrift

Der SEV hat deshalb beschlossen, zusammen mit den Arbeitgebern eine Präventionskampagne bei den Beschäftigten zu führen. Ein Brief, der sich an die Arbeitgeber richtet, wurde bereits an die KTU im ganzen Land gesandt. Als zweite Massnahme wird eine Informationsschrift demnächst an die Beschäftigten verteilt.

Eine Altlast

Asbest wurde in der Schweiz bis in die 1980er-Jahre verwendet und erst 1990 verboten. Deshalb ist er noch in zahlreichen Gebäuden, aber auch in Fahrzeugen, die vor diesem Datum gebaut wurden, vorhanden. Das Problem betrifft eher das Eisenbahnrollmaterial und weniger die Busse, da diese eine kürzere Lebensdauer aufweisen.

Asbest ist ein faserförmiges Mineral, das Feuer, Hitze und Chemikalien sehr gut standhält. Er ist gut in Verbundmaterialien zu mischen mit Zement, Harz und Kautschuk. Diese Eigenschaften haben dazu geführt, dass Asbest während Jahrzehnten praktisch überall reichlich Verwendung fand.

Man findet Asbest in unzähligen Materialien, in Bremsschläuchen, die durch die Wagenböden laufen, in Dichtungen und Feuerschutzschildern bei Elektroverteilern. Deshalb sind die Unterhaltsspezialisten dem Material beim Wagenunterhalt stark ausgesetzt.

Asbestfasern neigen dazu, sich in Mikrofasern zu teilen, tausendmal feiner als ein menschliches Haar. Sie können deshalb eingeatmet werden und bleiben schliesslich in der Lunge. Sie können tödliche Krankheiten hervorrufen: etwa Pleuramesotheliom oder Lungenkrebs.

Vorsicht bei der Arbeit!

Viele Materialien bergen keine Gefahr, wenn sie in gutem Zustand sind. Wenn sie sich zersetzen oder wenn sie bearbeitet werden, sieht es anders aus. Dies ist etwa der Fall bei Bodenbelägen in Zügen, die aus asbesthaltigen PVC- oder Vinyl-Platten bestehen. Dieses stark verbundene Material gibt normalerweise keine Fasern ab, bei Sanierungsarbeiten oder bei Beschädigung dagegen in grosser Zahl.

Um jede Beeinträchtigung der Gesundheit der Angestellten zu vermeiden, erinnert der SEV die Arbeitgeber an ihre Prä¤ventionspflicht und die zu ergreifenden Massnahmen. Dazu gehört eine Dokumentationspflicht für Rollmaterial und Gebäude, um zu erkennen, ob sie Asbest enthalten. Personen, die mit Asbest in Kontakt kommen können, müssen systematisch informiert werden. Die Arbeitnehmer müssen ihrerseits, wenn sie vermuten oder erkennen, dass ein Material Asbest enthält, ihre Vorgesetzten informieren. Und bei Risikoarbeiten müssen die Arbeiten von einem spezialisierten Unternehmen statt von Bahnmitarbeitern ausgeführt werden.

Hélène Koch / pan.

Wer hilft?

Diese Stellen und Internetseiten sind auf Fragen des Asbests spezialisiert und helfen mit nützlichen Informationen:

Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt)

  • Fragen zu Asbestsanierungen: 041 419 60 28
  • Medizinische Fragestellungen: 041 419 57 60
  • Fragen zu Versicherungsleistungen: 041 419 56 85
  • E-Mail: Enable JavaScript to view protected content.
  • www.suva.ch/asbest

Bundesamt für Gesundheit BAG

  • Abteilung Chemikalien: 031 322 96 40
  • Enable JavaScript to view protected content.
  • www.asbestinfo.ch
  • www.forum-asbest.ch
  • www.asbestopfer.ch