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SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger zur Symova

«Wir lassen die Ascoop-Versicherten nicht im Stich!»

Für Barbara Spalinger ist die Symova schon deshalb eine gute Sache, weil sie bereits bewirkt hat, dass sich diverse Arbeitgeber nun aktiv mit der Ausfinanzierung der Pensionskasse befassen, nachdem sie bisher zu wenig getan haben.

Barbara Spalinger

kontakt.sev: Bös gesagt entsolidarisieren sich mit der Symova die reicheren von den ärmeren Unternehmungen. Warum bietet der SEV dazu Hand?

Barbara Spalinger: Ich würde eher von einem Befreiungsschlag der noch in der Ascoop verbliebenen Unternehmungen sprechen, nachdem es in den letzten Jahren laufend Austritte gegeben hat. Der Grund dafür ist, dass die Ascoop ein Imageproblem hat. Mit der Symova soll nun unter die Vergangenheit endgültig ein Strich gezogen und eine neue Grundlage geschaffen werden, die sicher funktioniert. Es gab ja Arbeitgeber, die nichts oder nur wenig für die Sanierung gemacht haben. Mit der Symova wird nun die Spreu vom Weizen getrennt: Mitmachen können nur jene Unternehmungen, die bereit und fähig sind, etwas für die Sanierung zu tun. Das ist eine gute Lösung für unsere Mitglieder bei diesen Unternehmungen, und wir können ihnen daher nicht sagen: Stimmt dagegen aus Gründen der Solidarität.

Barbara Spalinger bat im Januar 2005 vor den Genossenschaftsratsdelegierten der Ascoop den Stiftungsrat, er möge über die Umwandlung der Ascoop von einer Gemeinschafts- in eine Sammelstiftung erst entscheiden, wenn die Arbeitgeber verbindlich zugesagt haben, dass sie sich angemessen an der Sanierung beteiligen werden. «Sollte der Stiftungsrat heute trotzdem beschliessen, so geht der SEV davon aus, dass die am Entscheid beteiligten Arbeitgeber dafür geradestehen können, dass die Einbindung der Arbeitgeber damit garantiert wird.» Manche Arbeitgeber haben aber seither nur wenig für die Sanierung ihrer Pensionskasse getan. Nun können bei der Symova nur noch Unternehmungen mitmachen, die bereit und fähig sind, etwas für die Sanierung zu tun.

Also doch eine Entsolidarisierung?

Die eigentliche Entsolidarisierung hat schon mit der Umwandlung der Ascoop von einer Gemeinschafts- in eine Sammelstiftung Anfang 2006 stattgefunden. Da muss man jetzt keine Krokodilstränen mehr vergiessen. Auch wenn es für Unternehmungen, die bei der Ascoop bleiben, nicht einfach wird, ist die Symova eine gute Sache, hat sie doch bewirkt, dass diverse Arbeitgeber, die bisher zu wenig getan haben, sich nun aktiv mit der Ausfinanzierung befassen – und sei es auch, dass sie aus der Ascoop austreten und sich für eine andere Lösung als die Symova entscheiden. Das kann für die Versicherten ebenfalls positiv sein, wie der Wechsel der Waadtländer Verkehrsunternehmungen zur Sammelstiftung Profelia zeigt, den der Kanton unterstützt.

Wie sollen die in der Ascoop verbleibenden Vorsorgewerke aus der Unterdeckung herauskommen und dem Personal anständige Leistungen bieten?

Je nach Unternehmung liegt der Fall etwas anders, doch sind es zumeist sehr kleine Vorsorgewerke. Solche mit weniger als 21 Versicherten dürfen der Symova nur beitreten, wenn sie keine Unterdeckung aufweisen – dies wegen dem Mutationsrisiko: Wenn von insgesamt 12 oder 15 Versicherten einer austritt und seine Freizügigkeitsleistung mitnimmt, steigt die Unterdeckung sprunghaft an und es wird eine Sanierung nötig. Dafür fehlt diesen Kleinunternehmungen aber meistens das Geld, weil es touristische Bahnen sind, die kein Anrecht auf Abgeltungen haben. Doch ohne Hilfe der öffentlichen Hand können sie ihre Pensionskasse kaum mehr ausfinanzieren. In der Ascoop verbleiben auch Rentner/innen ohne Arbeitgeber, beispielsweise jene der ehemaligen Mittelthurgaubahn. Für sie muss eine akzeptable Lösung gefunden werden.

Damit auch kleine Vorsorgestiftungen der Symova beitreten können, hat der SEV angeregt, dass sie sich zu Gemeinschaftsvorsorgewerken zusammenschliessen sollen. Wird diese Idee weiterverfolgt?

Zusammenschlüsse zu Gemeinschaftsvorsorgewerken erlaubt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nicht ohne Ausfinanzierung, wohl aber die Gründung eines gemeinschaftlichen Vorsorgewerks durch mehrere Unternehmungen. Auf dieser Grundlage laufen Gespräche, um einige touristische Unternehmungen im Berner Oberland doch noch in die Symova aufnehmen zu können.

Ist die Ascoop nur noch ein Auslaufmodell ohne langfristige Zukunft?

Das ist eindeutig so, heisst aber auf keinen Fall, dass die in der Ascoop verbleibenden Versicherten bei der Liquidation im Stich gelassen werden. Für sie wird sich der SEV weiter voll einsetzen. Im Stiftungsrat wird er mindestens noch bis Ende Jahr durch Finanzverwalter Ruedi Hediger vertreten sein, und neu soll SEV-Gewerkschaftssekretär Peter Hartmann Einsitz nehmen.

Wie gross ist die Gefahr, dass der Ascoop angeschlossene Unternehmungen wegen der Pensionskassenprobleme in Konkurs gehen?

Diese Gefahr ist bei den einzelnen Unternehmungen von aussen schwer zu beurteilen, besteht aber durchaus, vor allem bei kleinen Bergbahnen, wenn sie aufgrund von Sanierungsvorschriften Geld in die Pensionskasse stecken müssen. Einen solchen Konkurs kann aber niemand wollen, denn es ist ja nicht die Idee der Altersversicherung, dass sie auf Kosten der Existenz der Unternehmung finanziert werden muss.

Der SEV hat stets darauf hingewiesen, dass der Bund nicht nur gegenüber der Pensionskasse SBB, sondern auch gegenüber der Ascoop in der Pflicht steht, doch der Bundesrat hat für diese bisher kein Geld gesprochen. Was sagst du dazu?

Der Bund hat gegenüber Ascoop eine andere Stellung als gegenüber der Pensionskasse SBB, weil die Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU), die der Ascoop angeschlossenen sind, nicht ihm allein oder gar nicht ihm gehören, sondern (auch) Kantonen und/oder Gemeinden. Bei jeder KTU stehen die jeweiligen Eigner in der Pflicht. Sind es mehrere Eigner (mit mehr oder weniger Geld), dann ist die Lösungssuche natürlich komplizierter als bei nur einem Eigner. Zudem gibt es KTU, die schon früh aktiv geworden sind, um ihre Pensionskasse zu sanieren, und dafür zum Beispiel Immobilien verkauft haben, während andere gar nichts getan haben. Solche Unterschiede muss der Bund berücksichtigen, denn er ist zum rechtsgleichen Handeln verpflichtet. Das heisst aber auch, dass er alle Unternehmungen, bei denen er Eigner ist, bei der Pensionskassensanierung unterstützen muss.

Die Situation der Pensionskasse einer Unternehmung wirkt sich auf deren Wettbewerbsfähigkeit aus – auf dem Arbeitsmarkt und bei Ausschreibungen. Müssten solche Wettbewerbsverzerrungen nicht möglichst ausgeschaltet werden?

Ein Loch in der Pensionskasse könnte bei einer Ausschreibung tatsächlich entscheidend sein, wenn zum Beispiel ein ausländischer Konkurrent tiefer offerieren könnte, weil er keine kostspielige Pensionskassensanierung einkalkulieren müsste. Das ist sehr problematisch und wirft einmal mehr auch die Frage auf, wie sinnvoll Ausschreibungen wirklich sind.

Interview: Markus Fischer