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Gegen den Vormarsch von Vandalismus und Gewalt im öffentlichen Verkehr

Auch «Privatbahnen» installieren Videokameras

Das Parlament hat ins Personenbeförderungsgesetz soeben einen Artikel eingefügt, der die Videoüberwachung in den Zügen und Bahnhöfen der Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) legalisiert. Bisher hatte allein die SBB das Recht, Videokameras einzusetzen. Doch die KTU haben nicht auf das Gesetz gewartet, um zu handeln.

«Ein Lokführerkollege wollte einen Streit zwischen Reisenden schlichten. Er bekam einen Schlag ins Gesicht und konnte drei Tage nicht mehr arbeiten», erzählt Martin Leuenberger, Mitarbeiter der Wynental- und Suhrentalbahn (WSB) und Präsident der VPT-Sektion AAR bus+bahn. Weil solche Aggressionen, Vandalismus und rüpelhaftes Benehmen immer mehr um sich greifen, installieren neben der SBB auch immer mehr «Privatbahnen» in Bahnhöfen und Zügen Videokameras - zum Beispiel auch die WSB. Die Kameras wirkten tatsächlich abschreckend, sagt Martin Leuenberger, auch wenn einige Übeltäter glaubten, man könne sie nicht erkennen, wenn sie ihr Gesicht unter der Pulloverkapuze verbergen.

In der Westschweiz ist die gleiche Entwicklung im Gang, und das öV-Personal befürwortet die Kameras auch dort. «Am Freitag- und Samstagabend können selbst Sicherheitsleute nicht verhindern, dass in unseren Zügen gewütet wird», sagt Jérôme Perrier, Lokführer, Kontrolleur und Vizepräsident des VPT Nyon - St-Cergue - Morez (NStCM). «Wir müssen im Rollmaterial unbedingt Kameras installieren.» In den Bahnhöfen hat die NStCM bereits Kameras eingerichtet und wird die Videoüberwachung bald auch auf die Züge ausdehnen, wie die meisten konzessionierten Bahnen in der Schweiz.

Jérôme Perrier hat die Nase voll vom Vandalismus und der Schweinerei, die er oft antrifft, wenn er nachts nach der letzten Fahrt den Zustand des Zuges kontrolliert. «Am unangenehmsten ist das Beseitigen von Erbrochenem. Wir vom SEV verlangten für diese undankbare Aufgabe eine Entschädigung. Für jede «Chotzete», die wir aufwischen müssen, erhalten wir nun 30 Franken.»

Neuer Gesetzesartikel

Am 30. März haben die Eidgenössischen Räte in der Schlussabstimmung das Bundesgesetz über die Bahnreform 2 (Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr RöVE) genehmigt. Darin enthalten ist der Artikel 55 des neuen Personenbeförderungsgesetzes mit folgendem Wortlaut:

Videoüberwachung

1 Die Konzessionsinhaberinnen können zum Schutz der Infrastruktur eine Videoüberwachung einrichten.

2 Sie können Dritte, auf die sie Sicherheitsaufgaben übertragen haben, mit der Videoüberwachung beauftragen. Sie sind für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich.

3 Videosignale können aufgezeichnet werden. Sie müssen grundsätzlich am nächsten Werktag ausgewertet werden.

4 Anschliessend sind die Videosignale diebstahlsicher aufzubewahren. Aufbewahrte Videosignale sind vor Missbrauch zu schützen und spätestens nach 100 Tagen zu vernichten.

5 Aufzeichnungen dürfen nur strafverfolgenden Behörden oder Behörden, bei denen die Unternehmen Anzeige erstatten oder Rechtsansprüche geltend machen, bekannt gegeben werden.

6 Der Bundesrat regelt die Einzelheiten, namentlich wie Videosignale aufzubewahren und vor Missbrauch zu schützen sind.

Die bundesrätliche Verordnung dazu wird in den nächsten Wochen erwartet.

AC/Fi

Kontrolleure, Polizei & Video

Auch für VPT-Zentralpräsident Kurt Nussbaumer ist Videoüberwachung «in der heutigen Zeit das einzige Mittel, um Gewalttaten, Aggressionen und Vandalismus einzudämmen. Parallel dazu muss aber die Bahnpolizei regelmässig eingesetzt werden.» Vor allem in Problemzügen sei eine verstärkte Polizeipräsenz unerlässlich, damit die Kunden merkten, dass die öV-Unternehmen es ernst meinen mit der Sicherheit. «Das gilt auch für Bahnhöfe. Und bei Kontrollen müssen immer zwei Personen miteinander patrouillieren!»

Ein expandierender Markt

Obwohl es für die Installation von Videokameras in den Zügen und Bahnhöfen der «Privatbahnen» (KTU) bisher keine spezifische gesetzliche Grundlage gab ausser dem Bundesgesetz über den Datenschutz, gab es dagegen keine Proteste. Vielmehr boomt der Videoüberwachungsmarkt ganz allgemein.

Beispielsweise hat der weltweit führende Hersteller von Videoüberwachungsgeräten, Axis Communications, eine Zuwachsrate von 40% gemeldet. In der Schweiz sind im öffentlichen Raum über 40'000 Kameras installiert, also eine Kamera auf 180 Einwohner/innen. Den Rekord hält die Stadt London mit einer Kamera auf 14 Einwohner/innen, bei insgesamt 500'000 Kameras.

Big Brother?

Der Geograf Francisco Klauser, der an der Universität Freiburg eine Doktorarbeit über die Videoüberwachung verfasst hat, wundert sich, dass über dieses Thema praktisch keine politische Debatte stattfindet. Er befürchtet, dass Videoüberwachungssysteme, die der Prävention dienen sollen, zur Repression missbraucht werden könnten, weil beides sehr nahe beisammen liege.

Tatsächlich greift die Videoüberwachung im öffentlichen Raum immer mehr um sich. Neuerdings kommen auch «intelligente» Kameras auf den Markt, die ungewöhnliche Bewegungen filmen.

Die Gefahr, dass diese Entwicklung die Privatsphäre und die persönlichen Freiheiten über Gebühr einschränkt, ist nicht von der Hand zu weisen. Droht gar ein Überwachungsstaat mit einem Big Brother an der Spitze, wie ihn George Orwell in seinem berühmten Science-Fiction-Roman «1984» vor 61 Jahren beschrieben hat? Damit es nicht soweit kommt, gibt es das Bundesgesetz über den Datenschutz und neuerdings auch einen Artikel zur Videoüberwachung im Personenbeförderungsgesetz. «Die Bahnen müssen dem Datenschutz bei der Videoüberwachung zwingend Rechnung tragen», unterstreicht Kurt Nussbaumer.