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Notunterstützung

SEV-Unterstützung für Mitglieder mit finanziellen Problemen

Daniela Grünig prüft die Anträge von SEV-Mitgliedern sehr sorgfältig.

SEV-Mitglieder können beim Zentralsekretariat in Bern (031 357 57 57,) folgende Finanzhilfen beantragen:

  • Eine Notunterstützung von maximal 1000 Franken, die weder verzinst noch zurückbezahlt werden muss, kann der SEV an Mitglieder ausrichten, die unverschuldet in Geldnot geraten durch hohe Auslagen infolge Krankheit oder anderer Unglücksfälle oder durch ärztlich verordnete Therapien, welche die Krankenkasse nicht übernimmt.
  • Darlehen bis 5000 Franken zu einem Vorzugszins (zurzeit 4%) sind möglich zur Überbrückung einer finanziellen Notlage verursacht durch hohe Gesundheitskosten wie zum Beispiel eine Zahnarztrechnung (wobei sich diese vielleicht in Raten bezahlen lässt?) oder zur Finanzierung unentbehrlicher Haushaltsgegenstände (z.B. Kühlschrank, aber nicht Luxusmöbel oder TV-Geräte) oder für Ausbildungen.
  • In den übrigen Fällen kann der SEV Kredite bis 5000 Franken zu einem höheren Zins (zurzeit 9%) gewähren, sofern das Mitglied nicht überschuldet und/oder von Betreibungen oder Lohnpfändungen betroffen ist.

Darlehens- und Kreditanträgen sind Betreibungsauszüge, Lohnzettel und Belege für die Ausgaben beizulegen. «Wir prüfen die Anträge sehr sorgfältig, da wir diese Finanzhilfen mit Mitgliederbeiträgen finanzieren», sagt die zuständige Sachbearbeiterin Daniela Grünig. «Auch wollen wir nicht dazu beitragen, dass sich überschuldete Mitglieder weiter verschulden.» Jährlich gewährt der SEV etwa ein Dutzend Notunterstützungen und 80 bis 100 Darlehen und Kredite. 90% davon werden über direkte Lohnabzüge zurückbezahlt. Nur ein bis zwei Zahlungssäumige müssen pro Jahr betrieben werden.

Sozialfürsorge als letztes Netz

Gewerkschaftssekretär René Windlin vom Rechtschutzteam SEV hat sporadisch Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die in Geldnöten stecken, und wird dabei immer wieder Zeuge, wie Leute zwischen den verschiedenen sozialen Netzen hinunterfallen.

Beispiel: Ein SBB-Mitarbeiter und Familienvater kann aus medizinischen Gründen nicht mehr uneingeschränkt arbeiten, verliert nach zwei Jahren den Anspruch auf Lohnfortzahlung und wird wegen medizinischer Untauglichkeit entlassen, mit 49 Jahren. Von der Abgangsentschädigung, die ihm nach GAV SBB zusteht, hat er die letzte monatliche Rate erhalten. Da er infolge Krankheit nicht vermittelbar ist, hat er kein Anrecht auf Arbeitslosengelder. Auch von der IV erhält er nichts, weil sie noch nicht über seine Rente entschieden hat. Deshalb bezahlt auch die Pensionskasse SBB noch keine Rente. Und auf die AHV-Rente wird er noch jahrelang warten müssen. Somit bleibt ihm nur noch der Gang zur Sozialfürsorge.

Dies kann auch dann der Fall sein, wenn zwar Renten der Sozialversicherungen fliessen, doch die Leistung der Pensionskasse sehr klein ist, weil Alterskapital zur Wohneigentumsförderung vorbezogen wurde oder weil nach einer Scheidung Alterskapital abgeflossen ist.

Unter strengen Bedingungen können IV-Ergänzungsleistungen beantragt werden.

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Ferienverbilligung

Mitglieder mit bescheidenem Einkommen können alle zwei Jahre beim Zentralsekretariat Ferien-Rabattgutscheine beantragen. Einkommenslimite: Grundlohn + Teuerungszulage = Maximalbetrag der SBB-Funktionsstufe 4 = zurzeit 66151 Franken, plus 1000 Franken pro zulagenberechtigtes Kind. Der Ansatz für die Pensionierten beträgt 90% davon, derjenige für Witwen oder Witwer 75%. Einzelpersonen erhalten höchstens 200 Franken, Familien bis 400 Franken. Bestellformulare und weitere Infos sind erhältlich bei Beatrice Ben Amara, 031 357 57 57,. Der SEV gibt pro Jahr durchschnittlich 30 bis 40 Gutscheine ab. Finanziert werden diese teilweise durch die Stiftung des ehemaligen Bundesrichters Josef Albisser (1869-1944).

Über den SEV können Mitglieder auch Reka-Checks im Wert von höchstens 600 Franken pro Jahr mit einem Rabatt von 7% beziehen: 031 357 57 57,. Alle Mitglieder haben Rabatte bei Ferien im SEV-eigenen Parkhotel Brenscino in Brissago (20%), in Wohnungen der Ferien- und Skihausgenossenschaft FSG (10%) und bei weiteren Institutionen.

Berufs- und Multirechtsschutz

Mitglieder können sich zu ihren Rechten als Arbeitnehmende, beispielsweise zu ihren Ansprüchen bei Langzeitkrankheit oder Verlust der Stelle, vom Rechtsschutzteam SEV beraten lassen (031 357 57 57). Eigentliche Unterstützung bei der Schuldensanierung, Steuerberatungen oder psychologische Betreuung kann der SEV dagegen nicht anbieten, sondern verweist die Betroffenen dafür an die Sozialberatung SBB, die Fürsorgebehörde der Wohngemeinde, Schuldensanierungsstellen usw.

Über den Berufsrechtsschutz hinaus können sich SEV-Mitglieder im Privat- und Fahrzeugrechtsschutz absichern, indem sie die konkurrenzlos günstige Multirechtsschutz-Versicherung abschliessen, die der SEV zusammen mit der Coop Rechtsschutz anbietet; eine Broschüre dazu kann unter www.sev-online.ch (Rubrik «Leistungen») heruntergeladen oder beim Zentralsekretariat bestellt werden (031 357 57 57).

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